ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN:
Mit den AGBs soll ein gerechter Interessenausgleich zwischen der Grafik Design Agentur Martina Möhringer und deren Kunden erreicht werden.
1. Vertragsbedingungen
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der Grafik Design Agentur Martina Möhringer, nachfolgend «Agentur» genannt und dem Kunden, welcher die Dienste von der Agentur in Anspruch nimmt. Sie sind integrierter Bestandteil jeden Auftrages. Abweichende Bedingungen müssen schriftlich vereinbart werden.
2. Treuepflicht und Geschäftsgeheimnis
Die Agentur verpflichtet sich, die ihr übertragenen Aufgaben sorgfältig und verantwortungsbewusst auszuführen. Projektbezogene Informationen werden vertraulich behandelt. Die Agentur verpflichtet sich dem Kunden gegenüber zu einer objektiven, auf die Zielsetzungen des Kunden ausgerichtete Tätigkeit.
3. Mitwirkungspflicht
Der Kunde unterstützt die Agentur bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen, anhand rechtzeitiger, klarer Instruktionen sowie Weiterleitung notwendiger Informa-tionen. Entstehender Mehraufwand durch Nichterfüllung der Mitwirkungspflicht seitens des Kunden, wird durch die Agentur in Rechnung gestellt.
4. Informationspflicht
Die Agentur informiert den Kunden falls
es innerhalb eines Projektes zu Verzöger-ungen oder Schwierigkeiten kommt.
Ebenso wenn der offerierte Betrag erreicht ist oder Mehrkosten entstehen.
5. Offerten
Die Erstofferte, aufgrund ungefährer Angaben erstellt, gilt als Richtofferte und ist kostenlos. In den Offerten nicht enthalten sind Fahrspesen, Materialkosten sowie Autorkorrekturen (Punkt 12). Diese werden nach Aufwand zusätzlich verrechnet. Die Preisbindung der Offerten erlischt nach 90 Tagen. Die Arbeitsleistung wird in ganzen, halben und viertel Stunden verrechnet.
6. Auftragserteilung
Die Auftragserteilung kann mündlich oder schriftlich per Mail oder Brief erfolgen und setzt automatisch vo raus, dass diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und vollumfänglich akzeptiert wurden.
7. Leistungen Dritter
Für Leistungen im Bereich, Druck,
Produktion, Web Programmierung und Lektorat, arbeitet die Agentur mit ausgewählten Spezialisten zusammen. Die Agentur handelt gegenüber Dritten im Namen des Kunden. Fremdarbeiten werden mittels separater Offerte durch die jeweiligen Firmen angegeben und verrechnet. Die Rechnungsanschrift lautet auf die Adresse des Kunden.
8. Geistiges Eigentum
Alle von der Agentur geschaffenen Werken und Ideen sind zu jeder Zeit geistiges Eigen-tum der Agentur. Der Kunde anerkennt die Urheberrechte seitens Agentur. Ohne Einverständnis der Agentur ist niemand berechtigt geschaffene Werke abzuändern.
9. Nutzungsrechte
Wenn nichts anderes vereinbart, bezieht sich die inhaltliche, zeitliche und geogra-fische Nutzung durch den Kunden auf die einmalige Verwendung des geschaffenen Produkts. Für die weitere Nutzung hat der Kunde die Erlaubnis der Agentur einzuholen und die Agentur entsprechend zu entschä-digen.
10. Gewährleistung
Bei vom Kunden angelieferte Daten und Dokumente, welche die Netzwerkagentur zur Weiterbearbeitung dienen, geht die Netzwerkagentur davon aus, dass die Berechtigung zur Verwendungen vorliegt und dement sprechend keine Rechte Dritter verletzt werden.
11. Daten und Unterlagen
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Die Agentur bewahrt alle wichtigen
Auftragsunterlagen inkl. Daten für
mindestens ein Jahr nach Fertig-stellung des Auftrages auf. Darüber
hinaus ist die Agentur ohne anders-lautende, schriftliche Weisung vonder weiteren Aufbewahrung befreit.
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Die Agentur ist nicht verpflichtet, Dateien oder Daten herauszugeben. Wünscht der Kunde, dass ihm Dateien/Daten zur Verfügung gestellt werden, ist dies zu vereinbaren.
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Die Produktionsdaten bleiben im
Besitz der Agentur und werden nur
auf speziellen Wunsch und nach vollständiger Bezahlung herausge-geben.
12. Autorkorrekturen
Autorkorrekturen sind vom Kunden verur-sachte, nicht offerierte Zusatzleistungen.
Es sind fehlerhafte oder nicht der Offerte entsprechend angelieferte Daten sowie nachträgliche Änderungen. Die notwendi-gen Ergänzungen des ausgewählten Vorschlags sind in der Offerte enthalten. Änderungen, die darüber hinaus gehen, werden als Autorkorrekturen behandelt.
13. Gut zum Druck
Der Kunde ist verpflichtet, die ihm vor der Endfertigung zugestellten Kontrolldoku-mente auf Fehler zu überprüfen und diese, sofern keine weiteren Korrekturen nötig sind, mit dem «Gut zum Druck» unterzeichnet zu retournieren. Das «Gut zum Druck» kann auch via E-Mail erfolgen. Das «Gut zum Druck» steht für Form, Gestaltung und Inhalt. Nicht aber für Papier, Bildqualität und Farbverbindlichkeit. Für Mängel, die nicht mitgeteilt wurden, übernimmt die Agentur keine Haftung.
14. Belege
Von allen produzierten Arbeiten sind der Agentur 3 Belege zu überlassen. Der Agentur steht das Recht zu, diese Belege als Leistungsnachweis ihrer Arbeit zu verwenden und zu veröffentlichen.
15. Verrechnung und Mehrwertsteuer
Alle Offerten verstehen sich immer ohne Mehrwertsteuer und sind Beträge in Schweizer Franken. Der Rechnungsbetrag ist nicht mehrwertsteuerpflichtig. Die Rechnungen sind zahlbar innert 30 Tagen netto nach Rechnungsdatum, sofern nichts anderes vermerkt ist. Bei umfangreicheren Projekten werden Zwischenabrechnungen gestellt.
16. Auftragsreduktion bzw. -stornierung
Wird ein erteilter Auftrag reduziert oder annulliert, hat die Agentur einen Anspruch auf 50% des abgemachten Honorars, dessen Leistungen begonnen wurden. Wurde die Leistung bereits vollständig er- bracht hat die Agentur Anspruch auf den vollen, abgemachten Betrag. Darüber hinaus hat der Kunde die entstandenen Unkosten oder Vorleistungen Dritter in vollem Umfang zu tragen.
17. Mängelrüge
Die von Agentur erbrachten Leistungen und Produkte sind bei Empfang umgehend zu prüfen. Allfällige Beanstandungen haben innerhalb von 5 Arbeitstagen zu erfolgen.
18. Haftung
Die Haftung seitens Agentur beschränkt sich auf grobfahrlässiges und/oder vorsätzliches Verschulden. Schadensansprüche sind auf den Auftragswert beschränkt.
19. Recht
Die Beziehungen zwischen Kunde und der Agentur unterstehen schweizerischem Recht.

